Neben den Inhalten unserer Qualifizierungsmaßnahme für die ausländischen Zahnärzte sollen unsere Teilnehmer zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Fachzeitschriften, die sich speziell an Zahnärzte richten, lesen.
Die sprachlichen Besonderheiten für die Beratung von Patienten können Sie durch das Lesen von Fachzeitschriften kennenlernen. Auf diese Weise erlangen unsere Teilnehmer die notwendige Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache.
So läuft die Fachsprachprüfung ab:
• Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert unsere Teilnehmer über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung.
• Die Prüfungsdauer beträgt ca. 60 Minuten.
• Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
1. simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch und eine Diskussion zu einem klinischen oder gesundheitsbezogenen Thema
2. schriftlicher Prüfungsteil
3. simuliertes Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch und die mündliche Erläuterung von medizinischen Fachbegriffen
Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mitgebrachten elektronischen Hilfsmitteln ist während der Prüfung nicht gestattet.
Unser Unternehmen sitzt in einem Krankenhaus in Sachsen. Durch die Kooperation mit zahlreichen medizinischen Einrichtungen in Sachsen helfen wir Ihnen nicht nur bei der sprachlichen Vorbereitung durch unsere ausgezeichneten Lehrkräfte (oder Lehrkräfte von weiteren Kooperationspartnern), sondern auch durch die direkte Kommunikation mit inländischen Kollegen aus den medizinischen Einrichtungen. Somit werden all unsere Teilnehmer sehr gut auf die Prüfung vorbereitet.
Eine zahnärztliche Tätigkeit im ganzheitlichen Umfang kann in Deutschland nur mit einer gültigen Approbation ausgeübt werden.
Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) in Kraft getreten. Seither kann die Approbation unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung seitens der zuständigen Landesbehörden ergibt, dass das Studium im Ausland mit den hiesigen Lehrplänen und Inhalten nicht gleichwertig ist, dann muss an einer Kenntnisprüfung teilgenommen und diese bestanden werden, um die Approbation zu erhalten.
Die Kenntnisprüfung kann sich u.a. auf folgendes beziehen:
- Zahnersatz
- Zahnerhalt
- Bildgebende Verfahren
- Strahlenschutz
- Rechtsfragen
Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen. Dies tritt ein, wenn die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zwischen der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
Wenn der Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Ausbildungsnachweises im betreffenden Beruf mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats hat (der diesen Ausbildungsnachweis bereits anerkannt und die Berufspraxis bescheinigt hat), ist der Ausbildungsnachweis gleichgestellt mit einem Ausbildungsnachweis aus der EU, sodass eine Eignungsprüfung stattfinden kann.
Seit 2014 werden zusätzlich zu den allgemeinsprachlichen Kenntnissen auch Fachsprachprüfungen abgenommen (in der Regel entspricht dies dem Niveau C1 im medizinischen Bereich), die in den meisten Bundesländern von den Landesärztekammern durchgeführt werden.
Weiterbildungsnachweise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz werden in der EU nicht automatisch angerechnet. Die jeweiligen Diplome fallen nicht unter die Anerkennungssystematik der Richtlinie 2005/36/EG.
Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Prüfung und eventuelle Anrechnung von Weiterbildungszeiten aus dem Ausland zuständig. Bei Ausbildungsnachweisen bzw. Diplomen aus Drittstaaten vergleicht die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer Inhalt und Dauer der abgeleisteten Weiterbildung mit den Anforderungen der für die Landeszahnärztekammer gültigen Weiterbildungsordnung.
meineagentur24 hat Ihren Sitz seit 2019 in einem Krankenhaus in Sachsen. Die Kooperation mit einer Vielzahl von medizinischen Einrichtungen ist vielseitig und bezieht sich u.a. auf die Vorbereitung der ausländischen Zahnärzte auf die Kenntnisprüfung.
Die Vorbereitung umfasst alle Themenbereiche, die während der Prüfung abgefragt werden.
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