Zahnärzte
ohne deutsche Approbation
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Zahnärzte mit einer Approbation aus dem Ausland
Deutschland hat einen hohen Bedarf an medizinischem Personal und Sie sind in unserem Land sehr herzlich willkommen.
Dennoch verstecken sich hinter einem Umzug in ein anderes Land sehr viel Bürokratie und schlaflose Nächte. Es sei denn, Sie haben jemanden, der sich für Sie um alles kümmert. Wir sind dieser Jemand!
Es spielt keine Rolle, ob Sie schon in Deutschland sind oder noch planen nach Deutschland zu kommen. Unsere Dienstleistungen sind dafür gemacht, Ihnen all Ihre Sorgen zu nehmen.
Als ausländischer Zahnarzt müssen Sie die folgenden Schritte
schon vor der Anreise nach Deutschland bedenken:
Ihr starkes Team
Mit Hilfe unseres Erfahrungsschatzes und unserem aus Anwälten, Steuerberatern
und Banken bestehenden Netzwerk sind wir bestens qualifiziert,
wertvolle Beratungsangebote für medizinisches Fachpersonal zu bieten.
So werden Sie die bestmöglichen Entscheidungen treffen!
Wir helfen Ihnen gern dabei, all Ihre offenen Fragen zu klären und freuen uns,
einen Arbeitsplatz für Sie organisieren zu dürfen, der Ihren Erwartungen
und Zukunftszielen entspricht.
Wir finden innerhalb einer Woche ein perfektes Angebot für Sie!
Unsere Dienstleistungen für Sie
Ob Sie sich innerhalb oder außerhalb Deutschlands befinden – Wir bieten Ihnen die richtigen Beratungen
auf dem Weg zu Ihrem Traumjob:
Was bedeutet Approbation?
Zulassung für die zahnärztliche Tätigkeit in Deutschland / Approbation
Die Approbation
ist eine unbegrenzt gültige Lizenz, die Sie berechtigt als ArztIn in Deutschland zu arbeiten.
Der Antrag
auf Approbation erfordert, dass Sie einige Dokumente (Lebenslauf, Reisepasskopie, Geburtsurkunde, Studiennachweis, etc.) bei einer Behörde einreichen. Es gibt 16 Bundesländer in Deutschland – alle arbeiten auf unterschiedliche Art & Weise.
Zum Zweck der Approbation
müssen Sie ein Deutschsprachzertifikat einreichen. Das Sprachlevel, das normalerweise von Ihnen verlangt wird, ist B2. Jedoch gilt: Je höher Ihr Sprachlevel ist, desto besser. Seit dem Jahr 2017 gibt es Bundesländer, die das Sprachlevel C1 als Sprachniveau verlangen. Die Behörde wird von Ihnen verlangen, eine von der zuständige Landesbehörde angewendete zusätzlichen Prüfungen zu absolvieren. Das Ziel dieser Prüfungen ist, Ihre Sicherheit in der Anwendung von medizinischem Vokabular und die Anwendung der Sprache im Berufsalltag zu testen.
Diese Prüfungen
müssen Sie bestehen. Sie werden i.d.R. mündlich von einem Vertreter der Kammer und einem medizinischen Berater abgehalten.
Die Fragen sind Simulationen von medizinischen Fällen, wobei größtenteils auch Ihre Sprachkompetenz gefragt ist.
Nachdem Sie die Fachsprachprüfung(en) bestanden und alle Dokumente eingereicht haben, werden die deutschen Behörden Ihren Antrag auf Approbation überprüfen. Es gibt zwei mögliche Ergebnisse dieser Überprüfung:
1) Ihr Studium und Ihre Erfahrungen können als gleichwertig zu denen eines Arztes, der in Deutschland studiert hat, anerkannt werden.
2) Ihre Gleichwertigkeit wird noch nicht anerkannt.
Wenn Ihre Gleichwertigkeit anerkannt wird, erhalten Sie die Approbation sofort. Wenn nicht, müssen Sie eine Kenntnisprüfung bestehen.
Schritte zur Approbation in Deutschland:
1. Lernen der deutschen Sprache bis Sprachlevel B2
2. Bestehen der Sprachprüfungen (Fachsprachprüfung)
3. Falls notwendig: Bestehen der Kenntnisstandprüfung (ähnlich zu Staatsexamens)
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