eigene Praxis

Sie möchten Ihre eigene 
Praxis oder Apotheke 
gründen?

Viele niedergelassene Ärzte und Apotheker möchten Ihre Praxis bzw. Apotheke 
gern jüngeren Kollegen übergeben

Oft gestaltet sich diese Übergabe für den neuen Arzt oder Apotheker sehr lukrativ

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu.
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Kann ich bald mein eigener Chef sein?

JA, Sie können es und zwar schneller als Sie denken!
In unserem Netzwerk gibt es zahlreiche niedergelassene Ärzte und Apotheker in verschiedenen medizinischen Gebieten, die ihre Einrichtung meist altersbedingt an jüngere Kollegen übergeben möchten. 

Die heutigen Gegebenheiten in Praxen oder Apotheken ermutigen viele Ärzte und Apotheker den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Mit anderen Worten: Sie übernehmen eine bereits vorhandene Struktur sowie ausgebildetes und eingearbeitetes Personal, welches Ihnen einen sofortigen, nahtlosen und reibungslosen Übergang ermöglicht.

Nutzvolle Info

Es gibt neben der Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft vielfältige Formen der Niederlassung. Jede dieser Varianten eignet sich, um die eigene Berufskarriere optimal an eine Familienplanung, Work-Life-Balance sowie fachärztliche Weiterbildung anzupassen.


Hier eine Übersicht möglicher Formen:

• Teilzulassung als neue Möglichkeiten neben der Praxis 

Hierbei beschränkt man sich auf einen halben Versorgungsauftrag.

• überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)

Bietet Teamarbeit und Vertretungsmöglichkeiten ohne einer Praxiszusammenlegung.

• Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) für Ärzte

In dieser Form werden einzelne ärztliche Leistungen von mehreren Ärzten gemeinsam erbracht.

• Nebentätigkeiten für Ärzte und Zahnärzte

Dient dem Praktizieren von Methoden, die über das Spektrum einer Praxis hinausgehen oder dem Einstieg in die ambulante Versorgung.

• Anstellung als Arzt oder Zahnarzt

Ermöglicht mehr Flexibilität, Aufstiegsmöglichkeiten sowie einen leichteren Einstieg in den Praxisbetrieb im ambulanten Bereich.

• Vertretung durch Entlastungsassistenten

Dadurch ist es Ärzten und Ärztinnen deutlich einfacher, ihren Anspruch auf Elternzeit, die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern geltend zu machen.

• Job-Sharing

Job-Sharing kommt in Betracht, sobald ein Partner über keine KV-Zulassung verfügt.

• unterschiedliche Kooperationsformen

Diese bieten Raum für vielfältige Möglichkeiten, wie: Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ärztliche Versorgungszentren bzw. Ärztehäuser oder auch ein Praxisnetz bzw. -verbund.


Gemeinsam finden wir die richtig Niederlassungsform für Sie!

Eine ganzheitliche Außendarstellung für Ihre Praxis oder Apotheke ist von großer Bedeutung. Ein zielgerichtetes Marketing bedeutet daher mehr als klassische Werbung:


Bester Service führt zu Empfehlungsmarketing:

• umfassend um Patienten kümmern

• auf individuelle Bedürfnisse eingehen

• telefonische Erreichbarkeit garantieren 

• zeitnahe Beantwortung von E-Mails

• flexible & kundenfreundliche Sprechzeiten

• Kontaktpflege zu mitbehandelnden Ärzten


Patienten setzen einen gewissen Service sowie umfassende und gut verständliche Informationen voraus.


Sorgen Sie mit uns für mehr als das und überraschen Sie Ihre Patienten!


Nur ein gut eingespieltes Team, das miteinander harmoniert, ist ein gutes Team und kann sich voller Einsatzbereitschaft um die Patienten Ihrer Praxis oder Apotheke kümmern. 


Daher gilt sowohl für bestehendes als auch für neues Personal: Arbeitsabläufe, Zuarbeiten, Übergaben und ähnliches müssen bestens aufeinander abgestimmt und koordiniert sein.

Mit einer durchdachten und strukturierten Personalführung sorgen Sie für eine erfolgreiche Unternehmensführung Ihrer Apotheke oder Praxis. 


Doch Stilstand bedeutet Rückstand – deshalb gilt: 

• regelmäßige Weiterbildungen anbieten 

• neue Aufgabenbereiche  integrieren

• Mitarbeitergespräche führen & Aufgabenbereiche anpassen 

• getroffene Maßnahmen auf deren Erfolg kontrollieren


Wir helfen Ihnen gern bei all diesen Angelegenheiten!

Regelmäßiges Hinterfragen, Optimieren und Anpassen Ihrer Unternehmensführung bringt Sie, Ihre Praxis oder Apotheke und auch Ihr Team stets nach vorn.

Daher ist die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente für Ihre Praxis oder Apotheke. 


Diese Daten & Fakten bekommen Sie durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung:

• erwirtschafteter Umsatz

• angefallene Betriebsausgaben 

• erzieltes Betriebsergebnis


Wie all dies funktioniert? Kein Problem – wir zeigen es Ihnen gern!

Vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Apotheker stellen Sie sich sicher einige dieser Fragen:

  • Soll ich meine Praxis für Kassen- oder Privatpatienten gründen? 
  • Welche Vor- und Nachteile habe ich in beiden Bereichen?
  • Wie läuft es mit der Abrechnung bei privat krankenversicherten Personen?
  • Welche Technik soll ich bzgl. der Abrechnung für meine Praxis beschaffen? 

Diese und noch viele weitere Fragen tauchen immer wieder auf und benötigen eine fachgerechte Beantwortung.

Grundsätzlich ist die Beantwortung solcher Fragen von mehreren Faktoren abhängig. 


Wir helfen Ihnen dabei, eine klare Struktur zu finden und die richtige Auswahl zu treffen.

Vor der Gründung oder Übernahme einer eigenen Praxis oder Apotheke, sollten Sie sich diese verschiedenen Varianten überlegen:

• selbstständig in einer Apotheke oder Praxis

• Anstellung in einer Praxis oder Apotheke

• Anstellung in einem Institut

• Anstellung in einem medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus bzw. Spital (medizinischer Leistungserbringer)


Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Grundsätzlich gibt es nicht "die richtige Lösung" oder ein Patentrezept. Es ist ganz individuell, ob der direkte Einstieg in die Selbstständigkeit lohnt oder man zuvor erst einmal als angestellter Arzt oder Apotheker arbeiten sollte. Auch dies ist von mehreren Faktoren abhängig. 


In einem Beratungsgespräch stellen wir mit Ihnen gemeinsam fest, was die beste Lösung für Sie ist.

Seit 2007 besteht mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) die Möglichkeit einer Kooperation in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG). 


Diese Punkte sind nur einige der Vorteile:

  • Teamarbeit: Fachlicher Austausch und gegenseitiges Feedback ist auch ohne der Zusammenlegung von Praxen möglich.
  • Vertretungsmöglichkeiten: Beteiligte können auch am Praxisstandort des Partners tätig werden und sich z.B. bei Krankheiten oder Urlaub gegenseitig vertreten.
  • Synergieeffekte: Eine bessere Planbarkeit, mehr Flexibilität, erhöhte Kundenzufriedenheit und gesteigerter Gewinn sind nur einige der möglichen Auswirkungen.
  • Patientenbindung: Bessere Wahrnehmung durch die gemeinsame Außendarstellung bewirkt eine erhöhte Patientengewinnung und -bindung. 

Bei Interesse finden wir gemeinsam  die richtige Berufsausübungsgemeinschaft für Sie.

hier sind einige Info für Sie von Interesse sind wenn Sie eigene praxis gründen möchten


Radiologie Praxis May Robaa

Beispiele von unseren Kunden bzw. Ärzten denen wir geholfen haben, eine eigene Praxis zu gründen
Projekt: Nachfolger für niedergelassene Ärzte
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