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Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Ärzte
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Anerkennungsverfahren während der Qualifizierungsmaßnahme
Abhängig vom Bundesland werden Sie als ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin bestimmte Prüfungen absolvieren müssen, um Ihre Berufserlaubnis (Approbation) oder Zulassung für die Tätigkeit als Arzt zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!
Wir bereiten Sie gern kompetent und umfassend darauf vor!
Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Ärzte
1. Deutsche Sprache
Der erste Teil der Qualifizierungsmaßnahme
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Das Minimal-Sprachlevel, das von Ihnen verlangt wird, ist das Sprachlevel B2 bei der Anreise in Deutschland – je höher Ihr Sprachlevel, desto besser.
Wir organisieren für Sie in Ihrem Heimatland Sprachkurse
Dort beginnen wir ab dem Sprachlevel A1 bis B2. In Deutschland werden Sie das Sprachlevel B2 absolvieren. Ziel ist es allerdings das C1-Sprachniveau zu erreichen. Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt, erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um:
a) bestimmte Prüfungen bestehen zu können
b) einen normalen Arbeitstag in der medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten.
2. Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
Der zweiten Teil der Qualifizierungsmaßnahme
Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten Wert gelegt. Ärzte müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungs-kandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen.
Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.
Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Arztes mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.
3. Praktikumsphase
Der dritten Teil der Qualifizierungsmaßnahme
Möglicherweise erhalten Sie nach dem Bestehen der Fachsprachprüfung – aufgrund der nicht Gleichwertigkeit Ihrer Studiumsinhalte mit dem Curriculum in Deutschland, was durch eine unabhängige Gutachterstelle festgestellt wird – eine Berufserlaubnis und keine Approbation. In diesem Fall unterstützen wir Sie beim Erhalt der Berufserlaubnis.
Dadurch ist es Ihnen erlaubt als Arzt unter Aufsicht in einer medizinischen Einrichtung zu arbeiten.
Dort beginnen Sie die praktische Phase, in der Sie während Ihrer Arbeit in einem Krankenhaus auf die sogenannte Kentnisstandprüfung fachlich und sprachlich vorbereitet werden.
Die Praktikumsstelle wird bezahlt, sodass zumindest die Lebensunterhaltskosten gedeckt sind.
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