Qualifizierung-Arzt_Bewerber

Ärzte

Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Ärzte

Anerkennungsverfahren während der Qualifizierungsmaßnahme

Abhängig vom Bundesland werden Sie als ausländischer Arzt oder ausländische Ärztin bestimmte Prüfungen absolvieren müssen, um Ihre Berufserlaubnis (Approbation) oder Zulassung für die Tätigkeit als Arzt zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Wir bereiten Sie gern kompetent und umfassend darauf vor!
Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Ärzte

1. Deutsche Sprache

Der erste Teil der Qualifizierungsmaßnahme
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Das Minimal-Sprachlevel, das von Ihnen verlangt wird, ist das Sprachlevel B2 bei der Anreise in Deutschland – je höher Ihr Sprachlevel, desto besser.
Wir organisieren für Sie in Ihrem Heimatland Sprachkurse
Dort beginnen wir ab dem Sprachlevel A1 bis B2. In Deutschland werden Sie das Sprachlevel B2 absolvieren. Ziel ist es allerdings das C1-Sprachniveau zu erreichen. Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt, erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um:

a) bestimmte Prüfungen bestehen zu können
b) einen normalen Arbeitstag in der medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten.

2. Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung 

Der zweiten Teil der Qualifizierungsmaßnahme

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten Wert gelegt. Ärzte müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungs-kandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. 
Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.

Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Arztes mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

3. Praktikumsphase

Der dritten Teil der Qualifizierungsmaßnahme

Möglicherweise erhalten Sie nach dem Bestehen der Fachsprachprüfung – aufgrund der nicht Gleichwertigkeit Ihrer Studiumsinhalte mit dem Curriculum in Deutschland, was durch eine unabhängige Gutachterstelle festgestellt wird – eine Berufserlaubnis und keine Approbation. In diesem Fall unterstützen wir Sie beim Erhalt der Berufserlaubnis. 
Dadurch ist es Ihnen erlaubt als Arzt unter Aufsicht in einer medizinischen Einrichtung zu arbeiten. 
Dort beginnen Sie die praktische Phase, in der Sie während Ihrer Arbeit in einem Krankenhaus auf die sogenannte Kentnisstandprüfung fachlich und sprachlich vorbereitet werden. 

Die Praktikumsstelle wird bezahlt, sodass zumindest die Lebensunterhaltskosten gedeckt sind.

Nähere Info zur...

  • Fachsprachprüfung

    Neben den Inhalten unserer Qualifizierungsmaßnahme für die ausländischen Ärzte sollen unsere Teilnehmer zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Fachzeitschriften, die sich speziell an Ärzte richten, lesen. 

    Die sprachlichen Besonderheiten für die Beratung von Patienten können Sie durch das Lesen von Fachzeitschriften kennenlernen. Auf diese Weise erlangen unsere Teilnehmer die notwendige Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache. 


    So läuft die Fachsprachprüfung ab:

    • Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert unsere Teilnehmer über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung. 
    • Die Prüfungsdauer beträgt ca. 60 Minuten.
    • Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
    1. simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch und eine Diskussion zu einem klinischen oder gesundheitsbezogenen Thema
    2. schriftlicher Prüfungsteil
    3. simuliertes Arzt-Arzt-Gespräch und die mündliche Erläuterung von medizinischen Fachbegriffen

    Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mitgebrachten elektronischen Hilfsmitteln ist während der Prüfung nicht gestattet.


    Unser Unternehmen sitzt in einem Krankenhaus in Sachsen. Durch die Kooperation mit diesem Krankenhaus helfen wir Ihnen nicht nur bei der sprachlichen Vorbereitung durch  unsere ausgezeichneten Lehrkräfte (oder Lehrkräfte von weiteren Kooperationspartnern), sondern auch durch die direkte Kommunikation mit inländischen Kollegen aus dem Krankenhaus. Somit werden all unsere Teilnehmer sehr gut  auf die Prüfung vorbereitet. 

  • Kenntnisprüfung

    Eine ärztliche Tätigkeit im ganzheitlichen Umfang kann in Deutschland nur mit einer gültigen Approbation ausgeübt werden.


    Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) in Kraft getreten. Seither kann die Approbation unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden.


    Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung seitens der zuständigen Landesbehörden ergibt, dass das Studium im Ausland mit den hiesigen Lehrplänen und Inhalten nicht gleichwertig ist, dann muss an einer Kenntnisprüfung teilgenommen und diese bestanden werden, um die Approbation zu erhalten. 


    Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie mit Fragestellungen zu den ergänzenden Aspekten: 

    - Notfallmedizin

    - Bildgebende Verfahren

    - Klinische Pharmakologie

    - Strahlenschutz 

    - Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung


    Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen. Dies tritt ein, wenn die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.


    Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten.


    Wenn der Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Ausbildungsnachweises im betreffenden Beruf mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats hat (der diesen Ausbildungsnachweis bereits anerkannt und die Berufspraxis bescheinigt hat), ist der Ausbildungsnachweis gleichgestellt mit einem Ausbildungsnachweis aus der EU, sodass eine Eignungsprüfung stattfinden kann.


    Seit 2014 werden zusätzlich zu den allgemeinsprachlichen Kenntnissen auch Fachsprachprüfungen abgenommen (in der Regel entspricht dies dem Niveau C1 im medizinischen Bereich), die in den meisten Bundesländern von den Landesärztekammern durchgeführt werden. 


    Weiterbildungsnachweise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz werden in der EU nicht automatisch angerechnet. Die jeweiligen Diplome fallen nicht unter die Anerkennungssystematik der Richtlinie 2005/36/EG.


    Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Prüfung und eventuelle Anrechnung von Weiterbildungszeiten sowie Facharztdiplomen aus dem Ausland zuständig. Bei Ausbildungsnachweisen bzw. Diplomen aus Drittstaaten vergleicht die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer Inhalt und Dauer der abgeleisteten Weiterbildung mit den Anforderungen der für die Landesärztekammer gültigen Weiterbildungsordnung.


    meineagentur24 hat Ihren Sitz seit 2019 in einem Krankenhaus in Sachsen. Die Kooperation mit diesem Krankenhaus ist vielseitig und bezieht sich u.a. auf die Vorbereitung der ausländischen Ärzte auf die Kenntnisprüfung. 


    Die Vorbereitung umfasst alle Themenbereiche, die während der Prüfung abgefragt werden.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Ob Sie sich innerhalb oder außerhalb Deutschlands befinden – Wir bieten Ihnen die richtigen Beratungen 
auf dem Weg zu Ihrem Traumjob:
Unterstützung bei dem Prozess des Visumsantrags & dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
Steuerberatung durch renommierte Steuerberater und Finanz- und Wirtschaftsberatung durch "Ärzte Finanz"
Hilfe bei der Familienzusammenführung
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Deutschsprachkurse, um die nötigen Sprachprüfungen zu bestehen inkl. Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems
Unterstützung im Bezug auf die Vorbereitung für die Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung
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