Eine lebensverändernde Entscheidung
Die Pflegekraft soll sorgfältig über diese lebensverändernde Entscheidung nachdenken. Dazu gehört, dass er oder sie sich auch an die deutsche Kultur anpassen sollte, welche sehr verschieden zu der heimatlichen Kultur sein kann. Ist er oder sie bereit, sich anderen Denkweisen zu öffnen und der deutschen Lebensweise anzupassen?
Deutschland stellt für die ausländischen Pflegekräfte eine hervorragende Möglichkeit dar.
Hier haben sie eine wirkliche Chance auf berufliche Weiterentwicklung, Integration und kommen in den Genuss eines hohen Lebensstandards. Ihre Familie wird ebenfalls von einer sicheren Umgebung und ausgezeichneten Bildungsmöglichkeiten profitieren. Trotzdem sollten Sie bereit sein, nach dem besten Wissen & Gewissen zu arbeiten und die Arbeit ernst zu nehmen.
Wir unterstützen Sie und Ihre neue ausländsiche Pflegefachkraft gern dabei.
Unsere Anpassungsmaßnahme ist eines der ganzheitlichsten Programm- und Kursangebote überhaupt. Der Ablauf ist wie folgt:
1) Visum/Arbeitsvertrag:
Der Visumstyp wird Typ D - §17a sein. Dieses Visum setzt u.a. einen Arbeitsvertrag voraus. Dies bedeutet, dass ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor der Visumsbeantragung erforderlich ist.
2) Ankunft in Deutschland/in der Unterkunft:
Kurze Zeit nach Ankunft in Deutschland werden die ausländischen Fachkräfte die Anpassungsmaßnahme beginnen. Ihre Unterkunft ist eine Wohnung, die sie sich in der Regel mit 2 oder 3 weiteren Personen teilen.
3) Deutschkurs und Gehalt während des Kurses:
Bei der Antragsstellung -wird von uns- für das Visum ist ein B1-Zertifikat erforderlich. Um den Ablauf der Anpassungsmaßnahme effizienter zu gestalten und um die Berufserlaubnis zu erhalten, benötigen die ausländischen Fachkräfte allerdings das B2-Zertifikat. Der B2-Kurs kann zwar in Deutschland parallel zur Anpassungsmaßnahme absolviert werden. Allerdings ist es ratsam, dass dieser Schritt bereits vor der Anreise nach Deutschland erfolgt ist.
Der Kurs dauert maximal 7 - 12 Monate (Theorie & Praktikum).
Der Arbeitgeber wird ca. 1.800 € im Monat zahlen, was ungefähr einem Nettoeinkommen i.H.v. 1.100 € entspricht (d.h. nach Steuerabzügen und Versicherungen). Davon werden Unterkunft und Lebensunterhaltskosten finanziert.
4) Anpassungsmaßnahme:
Bevor die ausländische Fachkraft nach Deutschland kommt, sammeln wir ihre Dokumente und übersenden sie einem bestimmten Regierungsbüro, welches dafür verantwortlich ist, die Berufserlaubnis für Pflegekräfte auszustellen. Dieses Regierungsbüro wird analysieren, wie sehr sich deren Ausbildung von der des deutschen Bildungswesens unterscheidet und dann entscheiden, wie viele Stunden in einer Anpassungsmaßnahme verbracht werden müssen, um die festgestellten theoretischen und praktischen Defizite zu beseitigen. Diese Entscheidung ist individuell und für jeden Kandidaten unterschiedlich.
Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet:
- theoretischen Unterricht (dieser findet in einer Pflegeschule statt)
- ein Praktikum (dieses findet in verschiedenen medizinischen Einrichtungen bundesweit statt)
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme sind alle Voraussetzungen erfüllt, um eine Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
5) Erhalt der Berufserlaubnis:
Nach der Maßnahme erhält die ausländische Fachkraft eine Berufserlaubnis als Pflegefachkraft, die bundesweit gültig ist.
Der Weg mag lang klingen, doch wir gestalten Ihnen diesen so angenehm wie möglich und garantieren Ihnen: ES LOHNT SICH!
Los geht's!
Nach dem Erhalt der deutschen Berufserlaubnis als Fachkraft im Pflegebereich, kann die Tätigkeit in Ihrer medizinischen Einrichtung beginnen.
Unterstützung auch weiterhin!
Wir vermitteln Ihnen nicht nur passendes Personal, sondern wir begleiten Sie nach einer erfolgreichen Vermittlung weiterhin, solange bis Sie Ihre Ziele erreicht haben. Ihr Ziel ist unserer Erfolg!
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