Die Anpassungsmaßnahme läuft wie folgt ab:
a) Absolvierung des Visaverfahrens inkl. aller dafür notwendigen Unterlagen, Anträge und Aktivitäten durch meineagentur24. Dazu zählen:
- Übersetzung in die deutsche Sprache
- Beglaubigung und Legalisierung von insgesamt 22 Dokumenten (für Visa und das Berufserlaubnisverfahren notwendig)
- Antrag auf Defizitbescheid bei der zuständigen Landesbehörde (für Sachsen: KSV / Dauer: ca. 3 Monate)
- Erhalt des Defizitbescheids und Feststellung der nachzuholenden Inhalte
- Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
- Antrag auf Einreisegenehmigung (Dauer: ca. 3 Monate)
- Erhalt des Visums
b) Organisation der Einreise und der Behausung nach Einreise inkl. Begleitung bei Behördengängen, die nach Anreise notwendig sind, durch meineagentur24.
Wir empfehlen stets Unterkünfte, bei denen es sich um bereits existierende WGs handel, damit die ausländischen Pflegekräfte schnell und individuell in die Gemeinschaft integriert werden.
Des Weiteren werden u.a. die folgenden Angelegenheiten ebenfalls duch meineagentur24 organisiert:
- gesetzliche Krankenversicherung
- Einwohnermeldebestätigung
- Aufenthaltsgenehmigung seitens der Ausländerbehörde
- Sozialversicherungsnummer
- Identifikationsnummer
- Steuernummer
c) Beginn einer Anpassungsmaßnahme inkl. Theorie und Praktikum sowie Terminierung der Abschlussgespräche durch meineagentur24 gemeinsam mit der Geschäftsleitung der interessierten Einrichtungen und der Pflegeschule.
d) Absolvierung der Maßnahme inkl. Erhalt der Berufserlaubnis:
Sobald die PflegerInnen die Anpassungsmaßnahme und die Kenntnisstandprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten sie eine Berufserlaubnis, um als Pflegefachkraft (AltenpflegerIn, KrankenpflegerIn oder KinderkrankenpflegerIn) bundesweit arbeiten zu dürfen. Dies ist gleichwertig mit einem deutschen Staatsexamen im Pflegebereich.
e) Beginn der Tätigkeit als anerkannte Fachkraft im Pflegebereich:
Bitte beachten Sie, dass die PflegerInnen ab dem ersten Tag ihrer Anreise in Deutschland in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt sind. Sie werden als Hilfskraft im Pflegebereich beschäftigt und währenddessen – wie reguläre Auszubildende – in bestimmten Abständen die Pflegeschule besuchen, um den theoretischen Anteil ihrer Defizite auszugleichen.
Nach Erhalt der Berufserlaubnis werden lediglich Veränderungen am Arbeitsvertrag vorgenommen, wie z.B.: die Bezeichnung als Fachkraft im Pflegebereich, das Gehalt, die Arbeitszeiten sowie Aufgabenbereiche und der Arbeitsort. Das bedeutet, dass der alte Vertrag nicht aufgelöst wird, sondern dass nach Erhalt der Berufserlaubnis Anpassungen an die neue Situation erfolgen.
Die Aufgabe von meineagentur24 beinhaltet u.a. die Betreuung der PflegerInnen – auch nach Beginn der Tätigkeit als Fachkraft im Pflegebereich. Ziel ist es, die PflegerInnen und ihre Familien umfassend zufriedenzustellen.