Qualifizierung-Apotheker_Arbeitgeber

Apotheker und Pharmazeuten

Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Apotheker

Anerkennungs-verfahren während der Qualifizierungs-maßnahme

Abhängig vom Bundesland werden ausländische Apotheker oder ausländische Apothekerinnen bestimmte Prüfungen absolvieren müssen, um ihre Berufserlaubnis (Approbation) oder Zulassung für die Tätigkeit als Pharmazeut zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Wir bereiten sie gern kompetent und umfassend darauf vor!
Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Apotheker
  • 1. Deutsche Sprache

    Das ist der ersten Teil der QM


    Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Visums, der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Das Minimum Sprachlevel, das von die ausländische Apotheker verlangt werden wird, ist B2 – aber je höher Ihr Sprachlevel ist, desto besser.


    wir organisieren für die ausländische Apotheker in Deutschland Sprachkurse beginnend ab B2. Ziel ist Allerdings C1 Sprachniveau zu erreichen. Obwohl die zuständige Landesbehörden den B2 Sprachzertifikat verlangt erachten wir dass C1 vonnöten ist um

    a. bestimmte Prüfungen bestehen zu können.

    b. normalen Arbeitstag in der Apotheke problemlos zu gestalten zumindest was Sprachverständigung anbelangt.  

  • 2. Vorbereitung auf Fachsprachprüfung

    Das ist der zweiten Teil der QM


    Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungs-kandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.


    Bei der Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird letztendlich beurteilt, ob der Prüfungskandidat dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

     

  • 3. Praktikumsphase

    Das ist der dritten Teil der QM


    evtl. und nach das Bestehen der Fachsprachprüfung erhalten die ausländische Apotheker aufgrund der nicht Gleichwertigkeit ihren Studiumsinhalt mit dem Curriculum in Deutschland - welche durch ein unabhängige Gutachtungsstelle festgestellt wird - ein Berufserlaubnis und keine Approbation erhalten. In diesem Fall unterstützen wir die Apotheker bei den Erhalt der Berufserlaubnis. Dadurch sind sie erlaubt als Apotheker unter Aufsicht in eine öffentliche Apotheke zu arbeiten. Da beginnen sie der praktische Phase in dem sie während ihren Arbeit in eine Apotheke auf den sogenannte Kentnisstandprüfung fachlich und sprachlich vorbereitet werden. Selbstverständlich in Begleitung von meineagentur24. Die Praktikumsstelle wird bezahlt. Die Höhe der Einkommen ausreichend für die einfachste Lebensunterhaltskosten.

Nähere Info zur...

  • Fachsprachprüfung

    Neben den Inhalten unserer Qualifizierungsmaßnahme für die ausländischen ApothekerInnen sollen unsere Teilnehmer zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Fachzeitschriften, die sich speziell an ApothekerInnen richten, lesen. 

    Die sprachlichen Besonderheiten für die Beratung von Patienten können durch das Lesen von Fachzeitschriften verinnerlicht werden. Auf diese Weise erlangen unsere Teilnehmer die notwendige Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache. 


    So läuft die Fachsprachprüfung ab:


     • Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert unsere Teilnehmer über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung. 

     • Die Prüfungsdauer beträgt ca. 60 Minuten.

     • Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:


     1. simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch und eine Diskussion zu einem klinischen oder gesundheitsbezogenen Thema

     2. schriftlicher Prüfungsteil

     3. simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch und die mündliche Erläuterung von medizinischen Fachbegriffen


    Unser Unternehmen sitzt in einem Krankenhaus in Sachsen. Durch die Kooperation mit diesem Krankenhaus und weiteren medizinischen Einrichtungen helfen wir Ihren neuen Fachkräften nicht nur bei der sprachlichen Vorbereitung durch unsere ausgezeichneten Lehrkräfte (oder Lehrkräfte von weiteren Kooperationspartnern), sondern auch durch die direkte Kommunikation mit inländischen Kollegen aus den medizinischen Einrichtungen. Somit werden all unsere Teilnehmer sehr gut  auf die Prüfung vorbereitet. 

  • Kenntinsprüfung

    Eine Tätigkeit als ApothekerIn im ganzheitlichen Umfang kann in Deutschland nur mit einer gültigen Approbation ausgeübt werden.


    Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) in Kraft getreten. Seither kann die Approbation unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden.


    Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung seitens der zuständigen Landesbehörden ergibt, dass das Studium im Ausland mit den hiesigen Lehrplänen und Inhalten nicht gleichwertig ist, dann muss an einer Kenntnisprüfung teilgenommen und diese bestanden werden, um die Approbation zu erhalten. 


    Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie mit Fragestellungen zu den ergänzenden Aspekten: 

    - Notfallmedizin

    - Bildgebende Verfahren

    - Klinische Pharmakologie

    - Strahlenschutz 

    - Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung


    Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen. Dies tritt ein, wenn die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung zum Apotheker in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.


    Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten.


    Wenn der Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Ausbildungsnachweises im betreffenden Beruf mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats hat (der diesen Ausbildungsnachweis bereits anerkannt und die Berufspraxis bescheinigt hat), ist der Ausbildungsnachweis gleichgestellt mit einem Ausbildungsnachweis aus der EU, sodass eine Eignungsprüfung stattfinden kann.


    Seit 2014 werden zusätzlich zu den allgemeinsprachlichen Kenntnissen auch Fachsprachprüfungen abgenommen (in der Regel entspricht dies dem Niveau C1 im medizinischen Bereich), die in den meisten Bundesländern von den Landesärztekammern durchgeführt werden. 


    Weiterbildungsnachweise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz werden in der EU nicht automatisch angerechnet. Die jeweiligen Diplome fallen nicht unter die Anerkennungssystematik der Richtlinie 2005/36/EG.


    Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Prüfung und eventuelle Anrechnung von Weiterbildungszeiten sowie Facharztdiplomen aus dem Ausland zuständig. Bei Ausbildungsnachweisen bzw. Diplomen aus Drittstaaten vergleicht die Weiterbildungsabteilung der zuständigen Landesärztekammer Inhalt und Dauer der abgeleisteten Weiterbildung mit den Anforderungen der für die Landesärztekammer gültigen Weiterbildungsordnung.


    meineagentur24 hat Ihren Sitz seit 2019 in einem Krankenhaus in Sachsen. Die Kooperation mit einer Vielzahl von medizinischen Einrichtungen ist vielseitig und bezieht sich u.a. auf die Vorbereitung der ausländischen ApothekerInnen auf die Kenntnisprüfung. 


    Die Vorbereitung umfasst alle Themenbereiche, die während der Prüfung abgefragt werden.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Wir bieten Ihnen die richtigen Beratungen auf dem Weg zu Ihrer neuen Fachkraft:
Unterstützung bei dem Prozess des Visumantrags & dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
Willkommenspaket inkl. Steuerberatung durch renommierte Steuerberater und Finanz- und Wirtschaftsberatung durch "Ärzte Finanz"
Hilfe bei der Familienzusammenführung für Ihren neuen Mitarbeiter
Unterstützung bei der Kinderbetreuung für Ihren neuen Mitarbeiter
Deutschsprachkurse, um die nötigen Sprachprüfungen zu bestehen inkl. Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems
Unterstützung im Bezug auf die Vorbereitung für die Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung
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