Anpassungsmaßnahme für ausländische Pfleger_Arbeitgeber

Pflegefachkräfte

Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte

Anerkennungsverfahren während der 
Anpassungslehrgang

Abhängig vom Bundesland werden die ausländischen Pflegefachkräfte bestimmte Prüfungen absolvieren müssen, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Wir bereiten sie gern kompetent und umfassend darauf vor!
Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegefachkräfte
  • 1. Deutsche Sprache

    Der erste Teil der Anpassungsmaßnahme

    Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland. Das Minimal-Sprachlevel, das von den ausländischen Pflegefachkräften verlangt wird, ist das Sprachlevel A2 bei der Anreise in Deutschland – je höher das Sprachlevel, desto besser. Wir verlangen B1


    Wir organisieren im Heimatland Sprachkurse

    Dort beginnen wir ab dem Sprachlevel A1 bis B1. In Deutschland wird dann das Sprachlevel B2 absolviert. Ziel ist es allerdings das C1-Sprachniveau zu erreichen. Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt, erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um:

    a) bestimmte Prüfungen bestehen zu können

    b) einen normalen Arbeitstag in Ihrer medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten.


    Wesentliche Kriterien bei Gesprächen

    Bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse wird besonders Wert auf berufsbezogene, kommunikative Fähigkeiten gelegt. Ihre KrankenpflegerInnen  sollten ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz, verbunden mit flüssigem Sprechen, wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem sollten erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können.

  • 2. Anpassungsmaßnahme und Beseitigung von Defiziten

    Der zweite Teil der Anpassungsmaßnahme

    Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (am besten vor der Abreise nach Deutschland). 

    In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. 

    Demzufolge erhält der oder die Antragsteller(in) bzw. der oder die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid. Dadurch hat er oder sie die Möglichkeit, eine von zwei Optionen auszuwählen:


    1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland. 

    Diese Option ist nicht empfehlenswert, denn es gibt in der Tat Unterschiede zwischen den internationalen Lehrplänen und den Lehrplänen in den 16 Bundesländern der BRD. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller diese Prüfung besteht, eher gering ist.


    2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen. 

    Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell verschieden und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der oder die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, sowie einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung.

    Das Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher theoretischer und praktischer Defizite der ausländischen Abschlüsse, die von der zuständigen Landesbehörde festgestellt wurden.


    Mit meineagentur24 Defizite ausgleichen

    Die Firma meineagentur24 unterstützt ausländische Pflegefachkräfte und Arbeitgeber aus Deutschland, sämtliche von der entsprechenden Landesbehörde festgestellten und in dem "Defizitbescheid" erfassten Defizite ihrer ausländischen Abschlüsse zu beseitigen. Dies erfolgt durch eine modulare Anpassungsmaßnahme, die individuell an jede ausländische Pflegefachkraft angepasst wird.

  • 3. Ablauf der Anpassungsmaßnahme

    Die Anpassungsmaßnahme läuft wie folgt ab:


    a) Absolvierung des Visaverfahrens inkl. aller dafür notwendigen Unterlagen, Anträge und Aktivitäten durch meineagentur24. Dazu zählen:


    - Übersetzung in die deutsche Sprache

    - Beglaubigung und Legalisierung von insgesamt 22 Dokumenten (für Visa und das Berufserlaubnisverfahren notwendig)

    - Antrag auf Defizitbescheid bei der zuständigen Landesbehörde (für Sachsen: KSV / Dauer: ca. 3 Monate)

    - Erhalt des Defizitbescheids und Feststellung der nachzuholenden Inhalte

    - Unterzeichnung des Arbeitsvertrags

    - Antrag auf Einreisegenehmigung (Dauer: ca. 3 Monate)

    - Erhalt des Visums


    b) Organisation der Einreise und der Behausung nach Einreise inkl. Begleitung bei Behördengängen, die nach Anreise notwendig sind, durch meineagentur24.


    Wir empfehlen stets Unterkünfte, bei denen es sich um bereits existierende WGs handel, damit die ausländischen Pflegekräfte schnell und individuell in die Gemeinschaft integriert werden.


    Des Weiteren werden u.a. die folgenden Angelegenheiten ebenfalls duch meineagentur24 organisiert:

    - gesetzliche Krankenversicherung

    - Einwohnermeldebestätigung

    - Aufenthaltsgenehmigung seitens der Ausländerbehörde

    - Sozialversicherungsnummer

    - Identifikationsnummer

    - Steuernummer


    c) Beginn einer Anpassungsmaßnahme inkl. Theorie und Praktikum sowie Terminierung der Abschlussgespräche durch meineagentur24 gemeinsam mit der Geschäftsleitung der interessierten Einrichtungen und der Pflegeschule.


    d) Absolvierung der Maßnahme inkl. Erhalt der Berufserlaubnis:


    Sobald die PflegerInnen die Anpassungsmaßnahme und die Kenntnisstandprüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten sie eine Berufserlaubnis, um als Pflegefachkraft (AltenpflegerIn, KrankenpflegerIn oder KinderkrankenpflegerIn) bundesweit arbeiten zu dürfen. Dies ist gleichwertig mit einem deutschen Staatsexamen im Pflegebereich.

                 

    e) Beginn der Tätigkeit als anerkannte Fachkraft im Pflegebereich:


    Bitte beachten Sie, dass die PflegerInnen ab dem ersten Tag ihrer Anreise in Deutschland in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt sind. Sie werden als Hilfskraft im Pflegebereich beschäftigt und währenddessen – wie reguläre Auszubildende – in bestimmten Abständen die Pflegeschule besuchen, um den theoretischen Anteil ihrer Defizite auszugleichen. 


    Nach Erhalt der Berufserlaubnis werden lediglich Veränderungen am Arbeitsvertrag vorgenommen, wie z.B.: die Bezeichnung als Fachkraft im Pflegebereich, das Gehalt, die Arbeitszeiten sowie Aufgabenbereiche und der Arbeitsort. Das bedeutet, dass der alte Vertrag nicht aufgelöst wird, sondern dass nach Erhalt der Berufserlaubnis Anpassungen an die neue Situation erfolgen.


    Die Aufgabe von meineagentur24 beinhaltet u.a. die Betreuung der PflegerInnen – auch nach Beginn der Tätigkeit als Fachkraft im Pflegebereich. Ziel ist es, die PflegerInnen und ihre Familien umfassend zufriedenzustellen.

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